LAUMER Versicherungsmakler
Aktuelle News

Sturmversicherung - Orkan Xaver rast über Deutschland

Sturm06.12.2013 Welche Versicherung kommt für Unwetterschäden auf?

Sommerhochwasser, Hagel und Orkan - das Jahr 2013 hatte bereits besondere Wetterereignisse im Gepäck. Jetzt rast mit Xaver ein weiterer Sturm durch Deutschland. Welche Versicherung für die Unwetterschäden aufkommt und wie verhindert wird, dass der Orkan auch noch Löcher in die Kasse reißt, wird hier erklärt.

So sehr man auch versucht, Vorsichtsmaßnahmen gegen die Auswirkungen von angekündigten Unwettern zu treffen - gegen schwere Stürme und Orkane, die Dächer abdecken und Wälder wie Streichhölzer umknicken, oder gegen Regengüsse und Wassermassen, die ganze Stadtteile überfluten, ist der Einzelne so gut wie machtlos. Der Versicherungsexperte Frank Laumer aus Schweinfurt rät deshalb, den Versicherungsschutz für Haus, Auto und private Haft­pflicht zu überprüfen.

Viele Betroffene fragen sich nach Unwettern, welche Versicherung für die Schäden aufkommt.

Wie ist mein Auto versichert?

Relativ unkompliziert verhält es sich meist bei Schäden am Auto: Die Teilkasko-Versicherung übernimmt Schäden, die direkt auf Sturm (mindestens Windstärke 8) oder andere unvorhersehbare Wetterereignisse wie Hagel oder plötzliche Überschwemmungen zurückzuführen sind. Wenn die Schäden durch einfache Maßnahmen hätten vermieden werden können, kann der Versicherungsschutz wegen grober Fahrlässigkeit gefährdet sein - zumindest bei solchen Tarifen, die auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit nicht verzichten. Wer seinen Wagen dann zum Beispiel am Uferparkplatz stehen lässt, obwohl rechtzeitig vor Hochwasser gewarnt wurde, hat schlechte Karten.

Teuer kann es jedoch für denjenigen werden, der auf Kasko-Schutz für seinen Wagen verzichtet und nur eine Kfz-Haft­pflichtversicherung abgeschlossen hat. Wenn das Auto bei einem Sturm durch herabstürzende Dachziegel oder Äste beschädigt wird, lässt sich höchstens der Hausbesitzer oder Eigentümer des Baumes haftbar machen. Das gilt aber nur, wenn diesem die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten nachgewiesen werden kann.

Wie ist mein Gebäude versichert?

Sturmschäden am eigenen Haus sind über die Wohngebäude-Versicherung abgedeckt, sofern die Gefahr Sturm mitversichert ist. Für Hochwasserschäden durch über die Ufer tretende Flüsse oder beispielsweise durch einen Rückstau aus der überforderten Kanalisation nach einem Starkregen kommt die Elementarschadenversicherung auf. Diese kann in der Regel in die Ge­bäude­ver­si­che­rung eingeschlossen werden.

Wie ist meine Wohnungseinrichtung versichert?

Ist auch die Wohnungseinrichtung in Mitleidenschaft gezogen, zum Beispiel, weil der Sturm die Scheiben eingedrückt oder das Dach abgedeckt hat, werden diese Schäden von der Haus­rat­ver­si­che­rung übernommen.

Meine Dachziegel beschädigen Fremdeigentum - was jetzt?

Großen Schadenersatzforderungen könne man ausgesetzt sein, wenn ein durch Sturm herabfallender Dachziegel oder ein abgeknickter Baum, der auf dem Versicherungsgrundstück steht, das Nachbargebäude oder Fahrzeuge beschädigt oder Passanten verletzt, erläutert der Versicherer weiter. Bei selbstbewohnten Einfamilienhäusern hilft in diesem Fall die Privat- Haft­pflichtversicherung, bei Mehrfamilienhäusern die Haushaftpflichtversicherung. Der Anspruch wird geprüft und berechtigte Forderungen bezahlt. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt – notfalls auch vor Gericht.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall?

"Alle Schäden sollte man unverzüglich der Versicherung melden und möglichst mit Fotos dokumentieren", rät der Experte. Denn auf diese Weise lassen sich Schäden gegenüber dem Versicherer am besten nachweisen. Der Geschädigte ist verpflichtet, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. So sollte zum Beispiel das Dach provisorisch abgedichtet werden, um Folgeschäden zu vermeiden.

Fazit 
Holen Sie sich Rat bei einem unabhängigen Ver­sicherungs­makler, der erklärt Ihnen wie Sie sich richtig gegen Unwetterrisiken ver­sichern.



[ zurück ]