Billigungsklausel - Definition und Erklärung
Die Billigungsklausel besagt, dass der Versicherungsschein vom Antrag abweichen darf, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Wann passiert dies, warum passiert dies?
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang des Versicherungsscheines von seinem Widerspruchsrecht (in schriftlicher Form) gebrauch machen.
Kommt das Versicherungsunternehmen nicht der Kenntlichmachung von Abweichungen nach oder unterlässt es die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Widerspruchsfrist, so gilt der beantragte Versicherungsschutz als vereinbart, siehe auch § 5 VVG.
Fazit
Für eine schnelle und reibungslose Abwicklung wird die Billigungsklausel eingesetzt. Sie dient der Gesellschaft als unbürokratische Information, der Versicherungsnehmer bekommt die Police schneller, wird ausführlich informiert und kann im Bedarfsfall widersprechen.
Stand 2017