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Ammerländer Fahrradvollkasko

Fahrradvollkasko

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Letzte Aktualisierung am 18.09.2024

Die Ammerländer E-Bike und Fahrrad Vollkaskoversicherung

Vorabinformation: Der Ver­sicherungs­makler stellt hier keine Auswahl an Versicherern zur Verfügung, es handelt sich somit nur um eine eingeschränkte Produktauswahl!

Was stimmt denn nun, heißt es E-Bike oder Pedelecs?
Im Volksmund hat sich der Begriff E-Bike durchgesetzt, gemeint ist aber das Pedelec. Diese fahren mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h, ein Motor hilft dir also beim Treten, sofern du das einschaltest. Im Fogenden wird hier nur noch der Begriff E-Bike verwendet.


Was ist denn eigentlich alles versichert?

  • E-Bikes mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h und einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
    (im Tarif Excellent und Excellent Plus bis 15.000 Euro)
  • Lastenräder mit Tretunterstützung bis max. 25 km/h und einem Kaufpreis bis 10.000 Euro
    (im Tarif Excellent und Excellent Plus bis 15.000 Euro)
  • Fest verbundene Fahrradteile
    (z. B. Akku, Display, Sattel)
  • Mit dem Fahrrad zusammen erworbenes Zubehör und Gepäck
  • Privat genutzte Diensträder im Mitarbeiterleasing
  • Schäden an Mieträdern
    (im Tarif Exclusiv und Excellent und Excellent Plus)

Bei welchen Schäden hilft eine E-Bike-Versicherung?

  • Elektronikschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
  • Reparaturkosten in Folge von z. B. Unfall, Fall- oder Sturzschäden
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit & durch Verschleiß auch an Reifen und Bremsen
  • Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
  • Soll auch ein Unfallschutz für die fahrende Person inklusive sein, ist unser Tarif Excellent Plus die richtige Wahl

Die Highlights deiner neuen E-Bike Versicherung

  • Neuwertentschädigung
  • Grobe Fahrlässigkeit gilt als mitversichert
  • Keine Selbstbeteiligungen
  • Keine Preisunterschiede nach Regionen
  • Es können neue- und auch gebrauchte E-Bikes versichert werden

Diese 4 unterschiedlichen Tarife stehen dir zur Verfügung, wähle den für dich passenden Tarif einfach aus und schließe den Vertrag einfach, schnell und unkompliziert ab.

Hier geht es zum Leistungsvergleich


Ein modernes Mountainbike auf einer Wiese mit offenem Himmel im Hintergrund.


Schadenbeispiele: Was ist versichert und was nicht?

Das ist versichert!

  • Bei Verschleiß des Antriebs innerhalb der ersten 3-5 Jahre (je nach Tarif) nach dem Kaufdatum
  • Wenn das mit dem Rad zusammen gekaufte Zubehör, wie z. B. der Akku oder das Display, gestohlen wird. Wenn Du nachträglich neues Zubehör anschaffst, lass es mich bitte wissen, damit ich es dem Vertrag hinzufügen kann
  • Bei Sturzschäden, bei denen z. B. Bremshebel abbrechen oder Pedalen verbiegen – in diesen Fällen wird der Schaden ersetzet
  • Wenn loses Fahrrad-Zubehör wie ein Helm oder die Fahrradtasche vor dem Geschäft entwendet wird
  • Bei Diebstahl des gesamten Rades, vorausgesetzt, es wurde wie vereinbart gesichert
  • Wenn ein Stock ins Schaltwerk gerät und dieses schädigt

Das ist NICHT versichert

  • Inspektion, Wartung, Service oder das Entlüften der Bremsen
  • Kratzer oder Abschürfungen, die durch einen Sturz an den Pedalen oder anderen Teilen auftreten
  • Teilediebstahl, z. B. von Sonnenbrillen, Uhren oder Handys
  • Verschleiß, der nach Ablauf der Zeit von 3 oder 5 Jahren auftritt
  • Wenn das Rad verloren geht oder irgendwo stehen gelassen wird

Deine Fragen - meine Antworten

Wann heißt es E-Bike, wann Pedelec, wann Fahrrad?

Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs wird der Antrieb beim Treten unterstützt, während bei E-Bikes die Muskelkraft durch den Antrieb ersetzt wird.

In der Regel werden beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammengefasst. Von Fahrrädern spreche ich, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.

Kann ich auch mein Carbonfahrrad ver­sichern?

Ja, Du kannst bei mir auch Dein Fahrrad mit Carbonrahmen ver­sichern. Denke daran, wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, lasse es bitte bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren.

Wie lege ich die Versicherungssumme fest?

Neues Fahrrad/E-Bike:
Die Versicherungssumme entspricht dem Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Du für das Fahrrad/E-Bike bezahlt hast (Neuwert). Dazu zählen auch fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene Teile sowie lose Zubehörteile, sofern sie auf dem Händler-Kaufbeleg aufgeführt sind.

Rabattiertes Fahrrad/E-Bike:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf Deiner Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), kannst Du wählen, ob Du den rabattierten oder den ursprünglichen Wert zugrunde legen möchtest.

Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike:
Bei Deinem gebrauchten Fahrrad/E-Bike wird der Wert, den der Erstbesitzer bezahlt hat, als Grundlage für die Versicherungssumme herangezogen. Hier gelten die gleichen Regeln wie für neue oder rabattierte Fahrräder/E-Bikes.

Was ist grobe Fahrlässigkeit?

Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt jemand fahrlässig, der die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Wenn ein Schaden entsteht, weil Du unachtsam warst und dieser Schaden in der Form absehbar war, dann spricht man von grober Fahrlässigkeit. Jeder kann einmal in eine Situation geraten, in der er nicht so vorsichtig handelt, wie er es vielleicht sollte. Deshalb ist grobe Fahrlässigkeit in Deinem Schutz eingeschlossen. Das bedeutet, selbst wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast, stehen Dir die Versicherungsleistungen in vollem Umfang zur Verfügung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Schaden nicht absichtlich herbeigeführt werden darf, denn das gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.

Was bedeutet Fahrrad-Vollkaskoversicherung?

Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung kannst Du Deine E-Bikes und hochwertigen Fahrräder optimal absichern. Dies umfasst auch das gesamte Fahrradzubehör und -gepäck. Vergleichbar mit einer Kfz-Vollkasko bietet diese Versicherung einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden.

Welche Fahrradtypen können nicht versichert werden?

Folgende Fahrradtypen sind vom Versicherungsschutz leider ausgeschlossen:

  • Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
  • Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
  • Dirt-Bikes
  • Eigenbauten
  • Fahrräder, für die kein original Händlerkaufbeleg vorliegt

Wie musst Du Dein Fahrrad sichern? Welche Schlösser sind geeignet?

Um Dein Fahrrad vor Diebstahl zu schützen, ist es wichtig, es mit einem Schloss abzuschließen. Du kannst dabei selbst entscheiden, welches Schloss für Dich geeignet ist. Akzeptiert werden alle Modelle, egal von welcher Marke, Typ oder zu welchem Preis Du sie gekauft hast. Ich empfehle Dir jedoch, Dich bei einem Fachhändler in Deiner Nähe über die verschiedenen Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.

Um das Risiko eines Diebstahls weiter zu minimieren, ist es sinnvoll, Dein Fahrrad an einem festen Gegenstand anzuschließen. Für den Versicherungsschutz ist dies zwar nicht zwingend erforderlich, ich verstehe jedoch, dass es im Alltag oft schwierig sein kann, einen passenden Laternenpfahl oder Fahrradständer zu finden.

Ich habe keinen Beleg mehr für das Schloss oder den Helm. Was nun?

Falls Du keinen Beleg mehr hast, empfehle ich Dir, Deinen Händler zu kontaktieren. Möglicherweise kann er Dir einen Zweitbeleg ausstellen. Leider kann ohne einen entsprechenden Beleg für das Schloss oder den Helm keine Erstattung gewährt werden.

Was ist der Schutzbrief von ROLAND und welche Leistungen sind enthalten?

Der Schutzbrief von ROLAND gibt es zu den Fahrrad-Vollkasko Tarifen Exclusiv und Excellent. Durch diesen Service bleibst Du im Falle von Unfällen oder Pannen mobil. ROLAND organisiert eine Pannen- und Unfallhilfe und transportiert Dein Rad bei Bedarf sogar.

Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Ländern:

  • innerhalb des geografischen Europas
  • den Anliegerstaaten des Mittelmeers
  • auf den Kanarischen Inseln, Madeira und den Azoren

Wenn Du mit Deinem versicherten Rad einen Unfall hast oder während einer Radreise schwer erkrankst, wird eine Weiter-, Rückreise oder den Rücktransport Deines Fahrrads organisiert. Eine 24-Stunden-Service-Hotline steht Dir zur Verfügung, wenn Du Hilfe benötigst. Solltest Du aufgrund einer Panne vor Ort übernachten müssen, werden auch diese Kosten übernommen.

Weitere Leistungen umfassen einen finanziellen Ausgleich, falls Du Dich im Schadensfall von Deiner Familie oder Freunden abholen lassen musst, sowie ein Mobilitätsbudget für die Fahrt mit einem Taxi o.ä. nach einem Schaden. Abgerundet wird der Schutzbrief durch psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall und die Möglichkeit, telefonisch eine rechtliche Erstberatung zu erhalten.

Warum muss ich im Schadenfall die Originalrechnung einreichen?

Sollte das von uns erstattete Fahrrad wieder aufgefunden werden, geht es in unseren Besitz über. Für diese Fälle benötigen wir die Originalrechnung.

Wieso musst Du eine Meldung bei der Polizei machen, wenn im Schadenfall nur Dein Display entwendet wurde?

Bei einem Diebstahl handelt es sich um eine Straftat. Es gibt vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die vorsehen, dass Du nach Eintritt des Versicherungsfalls Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzeigen musst. Zudem solltest Du den Versicherer bei der Polizei im Schadenprotokoll angeben.

Wenn diese Obliegenheiten verletzt werden, kann es sein, dass der Versicherer leistungsfrei oder zur Kürzung der Leistung berechtigt ist.


Für etwaige inhaltliche Fehler wird keine Gewähr übernommen, es gelten immer die Bestimmungen und Versicherungsbedingungen des Versicherers, hier der Ammerländer Versicherung!