Letzte Aktualisierung am 18.09.2024
Vorabinformation: Der Versicherungsmakler stellt hier keine Auswahl an Versicherern zur Verfügung, es handelt sich somit nur um eine eingeschränkte Produktauswahl!
Was stimmt denn nun, heißt es E-Bike oder Pedelecs?
Im Volksmund hat sich der Begriff E-Bike durchgesetzt, gemeint ist aber das Pedelec. Diese fahren mit einer Tretunterstützung bis zu 25 km/h, ein Motor hilft dir also beim Treten, sofern du das einschaltest. Im Fogenden wird hier nur noch der Begriff E-Bike verwendet.
Diese 4 unterschiedlichen Tarife stehen dir zur Verfügung, wähle den für dich passenden Tarif einfach aus und schließe den Vertrag einfach, schnell und unkompliziert ab.
Der Ausdruck „Pedelec“ beziehungsweise „E-Bike“ bezeichnet Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis maximal 25 km/h ohne Versicherungs- oder Führerscheinpflicht. Bei Pedelecs wird der Antrieb beim Treten unterstützt, während bei E-Bikes die Muskelkraft durch den Antrieb ersetzt wird.
In der Regel werden beide Bezeichnungen unter dem Begriff „E-Bike“ zusammengefasst. Von Fahrrädern spreche ich, wenn es sich um ein Modell ohne Elektroantrieb handelt.
Ja, Du kannst bei mir auch Dein Fahrrad mit Carbonrahmen versichern. Denke daran, wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer hat, lasse es bitte bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren.
Neues Fahrrad/E-Bike:
Die Versicherungssumme entspricht dem Kaufpreis. Damit ist der Wert versichert, den Du für das Fahrrad/E-Bike bezahlt hast (Neuwert). Dazu zählen auch fest mit dem Fahrrad/E-Bike verbundene Teile sowie lose Zubehörteile, sofern sie auf dem Händler-Kaufbeleg aufgeführt sind.
Rabattiertes Fahrrad/E-Bike:
Grundsätzlich wird der bezahlte Wert als Versicherungssumme angesetzt. Sollte auf Deiner Rechnung jedoch der ursprüngliche Wert des Fahrrades/E-Bikes vermerkt sein (Neuwert), kannst Du wählen, ob Du den rabattierten oder den ursprünglichen Wert zugrunde legen möchtest.
Gebrauchtes Fahrrad/E-Bike:
Bei Deinem gebrauchten Fahrrad/E-Bike wird der Wert, den der Erstbesitzer bezahlt hat, als Grundlage für die Versicherungssumme herangezogen. Hier gelten die gleichen Regeln wie für neue oder rabattierte Fahrräder/E-Bikes.
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt jemand fahrlässig, der die „erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt“. Wenn ein Schaden entsteht, weil Du unachtsam warst und dieser Schaden in der Form absehbar war, dann spricht man von grober Fahrlässigkeit. Jeder kann einmal in eine Situation geraten, in der er nicht so vorsichtig handelt, wie er es vielleicht sollte. Deshalb ist grobe Fahrlässigkeit in Deinem Schutz eingeschlossen. Das bedeutet, selbst wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast, stehen Dir die Versicherungsleistungen in vollem Umfang zur Verfügung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein Schaden nicht absichtlich herbeigeführt werden darf, denn das gilt nicht als grobe Fahrlässigkeit.
Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung kannst Du Deine E-Bikes und hochwertigen Fahrräder optimal absichern. Dies umfasst auch das gesamte Fahrradzubehör und -gepäck. Vergleichbar mit einer Kfz-Vollkasko bietet diese Versicherung einen umfassenden Schutz vor den finanziellen Folgen von Schäden.
Folgende Fahrradtypen sind vom Versicherungsschutz leider ausgeschlossen:
Um Dein Fahrrad vor Diebstahl zu schützen, ist es wichtig, es mit einem Schloss abzuschließen. Du kannst dabei selbst entscheiden, welches Schloss für Dich geeignet ist. Akzeptiert werden alle Modelle, egal von welcher Marke, Typ oder zu welchem Preis Du sie gekauft hast. Ich empfehle Dir jedoch, Dich bei einem Fachhändler in Deiner Nähe über die verschiedenen Sicherheitsstufen und Schlossarten zu informieren.
Um das Risiko eines Diebstahls weiter zu minimieren, ist es sinnvoll, Dein Fahrrad an einem festen Gegenstand anzuschließen. Für den Versicherungsschutz ist dies zwar nicht zwingend erforderlich, ich verstehe jedoch, dass es im Alltag oft schwierig sein kann, einen passenden Laternenpfahl oder Fahrradständer zu finden.
Falls Du keinen Beleg mehr hast, empfehle ich Dir, Deinen Händler zu kontaktieren. Möglicherweise kann er Dir einen Zweitbeleg ausstellen. Leider kann ohne einen entsprechenden Beleg für das Schloss oder den Helm keine Erstattung gewährt werden.
Der Schutzbrief von ROLAND gibt es zu den Fahrrad-Vollkasko Tarifen Exclusiv und Excellent. Durch diesen Service bleibst Du im Falle von Unfällen oder Pannen mobil. ROLAND organisiert eine Pannen- und Unfallhilfe und transportiert Dein Rad bei Bedarf sogar.
Der Versicherungsschutz gilt in folgenden Ländern:
Wenn Du mit Deinem versicherten Rad einen Unfall hast oder während einer Radreise schwer erkrankst, wird eine Weiter-, Rückreise oder den Rücktransport Deines Fahrrads organisiert. Eine 24-Stunden-Service-Hotline steht Dir zur Verfügung, wenn Du Hilfe benötigst. Solltest Du aufgrund einer Panne vor Ort übernachten müssen, werden auch diese Kosten übernommen.
Weitere Leistungen umfassen einen finanziellen Ausgleich, falls Du Dich im Schadensfall von Deiner Familie oder Freunden abholen lassen musst, sowie ein Mobilitätsbudget für die Fahrt mit einem Taxi o.ä. nach einem Schaden. Abgerundet wird der Schutzbrief durch psychologische Ersthilfe nach einem Verkehrsunfall und die Möglichkeit, telefonisch eine rechtliche Erstberatung zu erhalten.
Sollte das von uns erstattete Fahrrad wieder aufgefunden werden, geht es in unseren Besitz über. Für diese Fälle benötigen wir die Originalrechnung.
Bei einem Diebstahl handelt es sich um eine Straftat. Es gibt vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die vorsehen, dass Du nach Eintritt des Versicherungsfalls Schäden durch strafbare Handlungen unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzeigen musst. Zudem solltest Du den Versicherer bei der Polizei im Schadenprotokoll angeben.
Wenn diese Obliegenheiten verletzt werden, kann es sein, dass der Versicherer leistungsfrei oder zur Kürzung der Leistung berechtigt ist.
Für etwaige inhaltliche Fehler wird keine Gewähr übernommen, es gelten immer die Bestimmungen und Versicherungsbedingungen des Versicherers, hier der Ammerländer Versicherung!