LAUMER Versicherungsmakler
Hunde und Katzen - Kranken­ver­si­che­rung

Hund oder Katze Kranken­ver­si­che­rung

Vorabinformation: Der Ver­sicherungs­makler stellt hier keine Auswahl an Versicherern zur Verfügung, es handelt sich somit nur um eine eingeschränkte Produktauswahl!


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DFV-Tierkrankenversicherung

  • Bis zu 100 % Kostenerstattung
  • Inkl. Operationen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Freie Tierarzt- und Klinikwahl
  • Bis zum 3-fachen GOT-Satz

Keine Wartezeit, einfache Gesundheitsfrage

Ein Unfall ist schnell passiert. Ebenso kann ein Hund oder Katze jederzeit krank werden. Die Kosten für eine Behandlung liegen dann schnell im vierstelligen Bereich. Mit unserer Tierkrankenversicherung sind Sie vor diesen hohen Kosten geschützt. Sie erhalten den Wunschtarif für Ihren Vierbeiner ohne Wartezeit und mit einfacher Gesundheitsfrage.

Der Versicherungsschutz für Ihr Tier gilt weltweit. Zudem können Sie, in allen Tarifen, unter den niedergelassenen, approbierten Tiermedizinern frei wählen.

Bis zu 100 % Kostenerstattung

Unsere Tierkrankenversicherung bietet Ihnen alle Leistungen für veterinär­medizinisch notwendige Heil­behandlungen bei Krankheit oder nach einem Unfall. Eingeschlossen sind die ambulante und stationäre Behandlung, Kosten für Medikamente, Verbands­materialien sowie Operationen. Für Vorsorge­maßnahmen wie Impfun­gen, Wurmkur, Zahnprophylaxe, Gesundheitscheck, Floh- und Zecken­vorsorge sowie Kastrationen und Sterilisationen erhalten Sie eine einmalige Gesundheitspauschale. Diese können Sie auch für die Ausstellung eines EU-Heim­tieraus­weises inkl. Implantation eines Transponders (Mikrochip) nutzen.

Überblick der enthaltenen Leistungen:

  • ambulante und stationäre Heilbehandlung
  • OP-Versicherung
  • Unterbringung in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis
  • Vor- und Nachsorgeuntersuchungen
  • Homöopathie
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen inkl. Extraktion
  • Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel

Kostenerstattung zum 3-fachen Satz der GOT

Tierärzte unterliegen einer festen Gebührenordnung für ihre Leistung­en. Jeder Behandlung ist ein bestimmter Betrag zugeordnet. Der Tierarzt kann jedoch frei ent­scheiden, wie oft er diesen Betrag abrechnet. Dabei wählt er zwischen dem einfachen, zweifachen oder dreifachen Satz.

Bei komplizierten OPs oder Be­hand­lungen außerhalb der regulären Sprechzeiten wird häufig der zweifache Satz abgerechnet. In Spezialkliniken erfolgt die Abrech­nung nicht selten zum dreifachen Satz der Gebührenordnung.

Während viele Hundeversicherungen Leistungen bis zum zweifachen Satz der Gebührenordnung erstatten, gehen Sie bei unserer Tierkrankenversicherung auf Nummer sicher – wir leisten bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte.